Crowdworking
⚖️ Im Umfeld des sog. „Crowdworking“ hat das BAG nunmehr eine weitere Entscheidung getroffen, die es bis in die Tagesschau geschafft hat, aber inhaltlich wenig verwundert.
Keine Vergütungsfortzahlung bei Betriebsschließung
⚖️ Bei behördlicher Schließung eines Betriebs zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besteht kein Anspruch der Mitarbeiter auf Vergütungsfortzahlung gegen den Arbeitgeber aus Annahmeverzugsgesichtspunkten.
Betriebsratswahl im Umfeld des Crowdworkings
⚖️ Betriebswahlen sind alle vier Jahre, das nächste Mal im kommenden Jahr in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.05.2022.