Weinmann Götz Strahl

Rechtsanwaltskanzlei

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Autor: Redaktion

Ein weiterer Paukenschlag aus Erfurt, der vielleicht aber gar keiner ist, hat uns Ende letzten Jahres noch erreicht. Schon seit längerem wird in der Fachpresse über eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung diskutiert. Befeuert wurde die Diskussion durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der einer Verpflichtung der Arbeitgeber zur Etablierung eines „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung sah (EuGH v. 14.05.201, Az.: C-55/18). Unklar war, ob damit eine elektronische Erfassung gemeint ist.