
Tindern in der Bundeswehr anstößig?
So zumindest lässt es ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.05.2022 (Az.: 2 WRB 2.21) vermuten.
Für alle, die nicht wissen, was tindern bedeutet, sei kurz erklärt: Bei Tinder handelt es sich um eine App fürs Daten, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut.
Was war passiert?
Auch eine Bataillonskommandeurin der Bundeswehr benutzte die App zum Daten. Sie hatte ein Profilbild von sich mit dem Slogan eingestellt: „Spontan lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“
Als ihr Disziplinarvorgesetzter davon Wind bekam, erteilte er ihr einen einfachen Verweis als Disziplinarmaßnahme. Dagegen setzte sich die Bataillonskommandeurin zu Wehr bis hin nunmehr zum BVerwG. Eine Verfassungsbeschwerde wird aller Voraussicht nach noch folgen.
Was sagt das BVerwG zu dem Fall?
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, aber aus der Pressemitteilung (Nr. 34/2022 vom 25.05.2022) ist ersichtlich, dass das BVerwG den Verweis als Disziplinarmaßnahme im Ergebnis für gerechtfertigt hält.
Dreh- und Angelpunkt des Disziplinarstreits ist § 17 Abs. 2 S. 3 SG. Dort heißt es unter anderem wie folgt:
Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Bataillonskommandeurin mit ihrem Verhalten auf Tinder gegen vorstehende Pflicht. Durch den Text „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ begründet die Bataillonskommandeurin „Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität“, weswegen sie die erforderliche Rücksichtnahme im außerdienstlichen Bereich in Bezug auf ihre dienstliche Stellung nicht wahrt.
Fazit:
Das Gericht übersieht, dass „tindern“ mittlerweile in der Breite der Gesellschaft angekommen ist. Das Wort wird genauso gebräuchlich verwendet wie beispielsweise „googeln“. Zuzugeben ist dem Gericht zwar, dass nicht die Verwendung der Dating-App „Tinder“ an sich beanstandet wird, sondern der Text, den die Bataillonskommandeurin verwendet hat, aber letztlich „tindern“ man, um Dates etc. zu finden. Auch ohne den verwendeten Text ist also klar, dass man auf der Suche nach Dates, Sex-Kontakten etc. ist.