Weinmann Götz Strahl

Rechtsanwaltskanzlei

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Sozialrechtlicher Ausblick für die neue Legislaturperiode

Sozialrechtlicher Ausblick für die neue Legislaturperiode

Die Ampel-Koalitionäre haben sich auf mehrere gesetzliche Vorhaben im Sozialrecht verständigt, die vor allem folgende Bereiche betreffen:

– Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
– Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V, SGB XI)
– Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. „Hartz IV“) (SGB II) und Kindergrundsicherung
– Geringfügige Beschäftigung (§ 8 SGB IV)
– Ausbildungsförderung (BAföG)

Die Vorhaben im Einzelnen:

Gesetzliche Rentenversicherung

Ziel der Ampel-Koalitionäre ist die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Der „Status Quo“ in der Rentenversicherung soll eingefroren werden. Das bedeutet:

– 48 % Mindestrentenniveau
– Keine Rentenkürzung oder weitere Anhebung des Renteneintrittsalters
– Beitragssatz nicht über 20 %

Finanziert werden soll das durch einen steigenden Bundezuschuss sowie eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung.

D.h. Ein Teil des Geldes der Rentenversicherung wird zukünftig an den Kapitalmärkten angelegt.

Zudem sollen neue Selbständige in das gesetzliche Alterssicherungssystem einbezogen werden. Die Einbeziehung soll nicht zwangsweise sein, sondern es besteht eine Wahloption zwischen privater und gesetzlicher Vorsorge. Bei Entscheidung für ein privates Vorsorgeprodukt muss dieses insolvenz- und pfändungsgeschützt sein und eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantieren.

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Bislang ist die gesetzliche Pflegeversicherung als Teilversicherung ausgestaltet. Nach dem Willen der Ampel-Koalitionäre soll eine Expertenkommission prüfen, ob eine Ergänzung um eine Vollversicherung sinnvoll ist, die jedoch freiwillig ist. Die Finanzierung soll paritätisch verteilt sein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Versorgungssicherheit der Bevölkerung – vor allem auf dem Land – besser werden. Dies soll erreicht werden durch die Gründung von weiteren Versorgungszentren (MVZs) mit Zweipraxen, die in kommunaler Hand sind.

Grundsicherung für Arbeitsuchende und Kindergrundsicherung

Zentrales Vorhaben der Ampel-Koalitionäre im Bereich der Grundsicherung ist die Überwindung von „Hartz IV“ durch Einführung eines sog. Bürgergelds und die Schaffung einer eigenen Kindergrundsicherung.

Angelehnt an die Erfahrungen beim erleichterten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Corona-Pandemie soll das Bürgergeld für zwei Jahre gezahlt werden, ohne dass eine Anrechnung von Vermögen stattfindet und die Angemessenheit der Unterkunft geprüft wird. Erst nach zwei Jahren sollen diese Leistungsvoraussetzungen von den Jobcentern geprüft werden.

Zukünftig soll darüber hinaus der individuelle Hilfebedarf Vorrang haben. Es kommt also nicht mehr auf den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft an.

Noch nicht entschieden ist, wie es mit dem „Grundsatz Fördern und Fordern“ weitergeht. Klar ist, dass die Weiterbildung von Leistungsberechtigten einen höheren Stellwert zukommen soll. Unklar ist hingegen, was mit den Sanktionen im SGB II geschieht. Eine Neuregelung steht hier sowie wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

Daneben soll es in jedem Fall eine eigenständige und einheitliche Kindergrundsicherung geben, die aus zwei Elementen besteht und zwar aus einem garantierten Betrag, der nicht vom Einkommen der Eltern abhängt, und einem zusätzlichen Betrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt.

Geringfügige Beschäftigung

Die Ampel-Koalitionäre haben sich auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro verständigt. Unter anderem deswegen sollen auch in absehbarer Zeit die Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs erhöht werden.

– Beim Minijob: Von 450 € auf 520 €.
– Beim Midijob: Von 1300 € auf 1600 €.

Langfristig soll eine Koppelung an eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen erfolgen.

Ausbildungsförderung

Um die Bundesausbildungsförderung (BAföG) zeitgemäß und attraktiver zu machen, sollen vor allem die Freibeträge angehoben werden, sodass wieder mehr Personengruppen bezugsberechtigt sind.

Beitragsbild von Hans on Pixabay