Weinmann Götz Strahl

Rechtsanwaltskanzlei

Öffnungszeiten / Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 / Freitag 8:00 – 15:00

Unfallversicherungsschutz und Homeoffice?

Mit der Zunahme hybrider Arbeitsformen ist auch der Unfallversicherungsschutz beispielsweise im Homeoffice vermehrt ein Thema.

Auch der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und den § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII (Arbeitsunfall) wie folgt ergänzt:

„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“

Damit ist klar, dass der Unfallversicherungsschutz auch hybride Arbeitsformen erfasst.

Noch zur alten Rechtslage hatte das Bundessozialgericht mit Urteil vom 08.12.2021, Az. B 2 U 4/21 R, entschieden, dass der unmittelbare Weg im Homeoffice vom Bett zum Schreibtisch versichert ist und einen Arbeitsunfall bei einem Sturz auf diesem Weg i.S.d. § 8 SGB VII bejaht.

Die Vorinstanzen sahen dies teilweise noch anders. Das Sozialgericht ging als Eingangsinstanz von einem versicherten Weg aus. Das Landessozialgericht hingegen nahm einen unversicherten Weg an.

Fazit: Die gesetzliche Klarstellung ist zu begrüßen und schafft für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit im Homeoffice befinden, Rechtssicherheit.

Beitragsbild von janeb13 on Pixabay