Arbeitsverhältnis und Corona-Tests – Endlich Klarheit aus Erfurt!
Lange war unklar, wie es sich mit Corona-Tests im Betrieb verhält. Der Gesetzgeber verpflichtete zwar die Arbeitgeber den Mitarbeitern Tests anzubieten, jedoch war umstritten, ob er von den Mitarbeitern auch sozusagen eine Testung einfordern darf und weitergehend die Vorlage des Testergebnisses beispielsweise vor Betreten des Betriebs.