Arbeitslosmeldung? Jetzt auch elektronisch!
Arbeitslosmeldung? Jetzt auch elektronisch! Zum 01. Januar 2022 hat der Gesetzgeber § 141 SGB III wie folgt neu gefasst: „Die oder der Arbeitslose hat sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden.“