Crowdworking
Im Umfeld des sog. „Crowdworking“ hat das BAG nunmehr eine weitere Entscheidung getroffen, die inhaltlich wenig verwundert.
Betriebsratswahl im Umfeld des Crowdworkings
Betriebswahlen sind alle vier Jahre, das nächste Mal im kommenden Jahr in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.05.2022.