Wie war das noch einmal mit dem Elterngeld und dem Weihnachtsgeld?
Die Berechnung des Elterngeldes ist eine Kunst für sich. Oft sind sich Eltern unsicher, ob jetzt das oder jenes anzurechnen ist oder nicht.
Elterngeld und Arbeitslosigkeit bei Schwangeren!
Wer Anspruch auf Elterngeld hat bestimmt § 1 BEEG. Die Höhe des Elterngelds ist in § 2 BEEG wie folgt festgelegt: - maximal 1.800 € (§ 2 Abs. 1 S. 2 BEEG) - mindestens 300 € (§ 2 Abs. 4 BEEG)