Elterngeld und Arbeitslosigkeit bei Schwangeren!
Wer Anspruch auf Elterngeld hat bestimmt § 1 BEEG. Die Höhe des Elterngelds ist in § 2 BEEG wie folgt festgelegt: - maximal 1.800 € (§ 2 Abs. 1 S. 2 BEEG) - mindestens 300 € (§ 2 Abs. 4 BEEG)
Wer Anspruch auf Elterngeld hat bestimmt § 1 BEEG. Die Höhe des Elterngelds ist in § 2 BEEG wie folgt festgelegt: - maximal 1.800 € (§ 2 Abs. 1 S. 2 BEEG) - mindestens 300 € (§ 2 Abs. 4 BEEG)