Sozialrecht
Als Stichworte sind dabei exemplarisch zu nennen Erwerbsminderungsrente, Anerkennung als Schwerbehinderter oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten, Sperrzeiten und Ruhenszeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und Verweigerung der Krankengeldzahlung durch Krankenkassen. Auch Beitragsstreitigkeiten gehören zu unserem Aufgabengebiet, hier vor allem im Zusammenhang mit Fragen der Sozialversicherungspflicht von Selbstständigen, freien Mitarbeitern (sogenannte „Scheinselbstständigkeit“) und Geschäftsführern.
Daneben verstehen wir uns als Ansprechpartner auf allen weiteren Gebieten des Sozialrechts, vom sozialen Entschädigungsrecht bis hin zu Streitigkeiten mit der Familienkasse wegen Kindergeld (EStG, BKGG) und Auseinandersetzungen mit der Pflegeversicherung (SGB XI) etc. Wir stehen Ihnen darüber hinaus auch beratend in angrenzenden Rechtsgebieten zur Seite.