Weinmann Götz Strahl

Rechtsanwaltskanzlei

Öffnungszeiten / Montag – Donnerstag 08:00 – 18:00 / Freitag 8:00 – 15:00

Vergütung

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für eine Erstberatung sieht der Gesetzgeber bei Verbrauchern regelmäßig einen Betrag bis zu 190 € zzgl. MWSt. (226,10 €) vor. Bei Unternehmern ist die Höhe der Erstberatungsgebühr gesetzlich nicht geregelt. Wir berechnen einen Betrag bis zu 250 € zzgl. MWSt. (297,50 €).

Bei einem Erstberatungsgespräch erfassen wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Sollte eine weitere Beratung/Vertretung erforderlich sein, klären wir Sie über die weiteren Kosten transparent auf.  

In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, auch bereits für eine Erstberatung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir für Sie. 

In bestimmten Fällen behalten wir uns den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) mit Ihnen vor. 

Sollten Sie nur über geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe bzw. Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe. In diesen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten der Beratung/Vertretung.