Vormundschafts- und Betreuungsrechts – Alles neu ab 2023?
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist bereits verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Um den verschiedenen Akteuren eine Übergangszeit zur Umstellung einzuräumen, tritt die Reform jedoch erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.